Berufshaftpflicht

Als Beratender Ingenieur, eingetragen in die Liste der Beratenden Ingenieure EL-Nr.19415 bei der Ingenieurkammer Niedersachsen

des Landes Niedersachsen ist eine Versicherung gegen Haftpflichtgefahren aus der Berufstätigkeit vorhanden.

Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall 3 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Beratung für Infra- und Suprastrukturmaßnahmen